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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gültig ab dem 02.05.2022

 
§ 1 Gegenstand

(1)    Die wuddi GmbH, Rösnerstraße 8, 48155 Münster, Telefonnummer: 0251 2855740, E-Mail-Adresse: info@wuddi.de (nachfolgend „wuddi“ genannt) betreibt ein stationsbasiertes CarSharing Konzept, bei dem wuddi registrierten Kunden innerhalb des definierten Geschäftsgebietes (jeder Stadt oder Gemeinde an dem sich ein wuddi Standort befindet) bei bestehender Verfügbarkeit Fahrzeuge vermietet. 

(2)    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung (Rahmenvertrag), die Führerscheinvalidierung (Validierungsvertrag) und die Anmietung von wuddi Fahrzeugen (Einzelmietvertrag). Durch Eingabe der Stammdaten (Vor- und Nachname, Privatanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und persönliche Mobilfunknummer) und Akzeptieren dieser AGB im Registrierungsprozess, kommt der Rahmenvertrag zwischen dem Kunden und wuddi zustande. Diese AGB werden bei der Anmietung von wuddi Fahrzeugen durch die Tarif- und Kostenordnung ergänzt. Der Abschluss des Rahmenvertrags begründet weder für wuddi, noch für den Kunden einen Anspruch auf den Abschluss von Einzelmietverträgen. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Buchung, wie sie in der wuddi App angezeigt werden oder in der Tarif- und Kostenordnung festgelegt sind, die in der wuddi App einsehbar ist.

(3)    wuddi behält sich vor, die Registrierung eines Kunden abzulehnen, falls Grund zu der Annahme besteht, dass dieser sich nicht vertragsgemäß verhalten wird. Jeder Kunde kann sich nur einmal bei wuddi registrieren.

(4)    wuddi behält sich ausdrücklich das Recht vor, angemessene Änderungen der AGB sowie der Tarif- und Kostenordnung vorzunehmen. Änderungen werden dem Kunden durch Benachrichtigung per E-Mail und in der wuddi App bekannt gegeben. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform (z.B. E-Mail, Fax) binnen sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht. Auf diese Folge wird wuddi bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist dessen Absendetermin maßgeblich.

(5)    Die Verträge werden in deutscher Sprache geschlossen. Im Falle eines Vertragsschlusses mit Verbrauchern wird dem Kunden eine Ausfertigung des geschlossenen Vertrages zur Verfügung gestellt. Im Übrigen wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von wuddi gespeichert, ist Ihnen aber dann nicht mehr zugänglich. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht die deutsche Version vor.

 
§ 2 Definitionen

(1)    „Kunde“ ist eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft (die beiden letzteren werden nachfolgend zusammen auch „Firmenkunden“ genannt), die sich erfolgreich und ordnungsgemäß bei wuddi registriert und die einen gültigen Rahmenvertrag mit wuddi abgeschlossen hat

(2)    Die „wuddi“ App ist eine Smartphone-Applikation, die u.a. als Zugangsmittel für das Reservieren und Mieten von wuddi Fahrzeugen dient.

(3)    Als „gültige Fahrerlaubnis“ werden europäische Führerscheine aus der Europäischen Union (EU) und/oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) akzeptiert. Nicht-EU/-EWR Führerscheine werden nur in Verbindung mit einem internationalen Führerschein oder einer beglaubigten Übersetzung des nationalen Führerscheins akzeptiert.

(4)    Als „Identitätsnachweis mit Lichtbild“ werden ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung akzeptiert.

 
§ 3 Abrechnungskonto, Nutzerdaten

(1)    Um das wuddi Fahrzeug anmieten, reservieren und nutzen zu können, muss der Kunde:

a)    In der wuddi App eine Bezahlmethode (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrifteinzug, Paypal) ausgewählt und

b)    die entsprechenden Daten hinterlegt haben („eigenes Abrechnungskonto“)

(2)    Im Standardbezahlprofil muss der Konto- bzw. Kreditkarteninhaber mit dem Kunden übereinstimmen. Der Kunde hat die von ihm in der wuddi App Benutzerkonto hinterlegten persönlichen Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für seine Privatanschrift, E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer, Führerscheindaten und Bankverbindung bzw. Kreditkarten-Daten. Sollten die Daten nachweislich nicht aktuell sein (z.B. Zustellung E- Mail nicht möglich, Mobilfunknummer veraltet) behält sich wuddi vor, das Konto des Kunden vorläufig zu sperren.

(3)    Es ist allen Kunden strikt untersagt, anderen Personen die Führung von wuddi Fahrzeugen zu ermöglichen. Insbesondere ist in jedem Fall die Weitergabe der Kundenlogin-Daten (wuddi Benutzername, wuddi Passwort und wuddi PIN) an andere Personen nicht gestattet. Dies gilt auch dann, wenn die andere Person selbst ein Kunde ist. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 €. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall angerechnet.

 
§ 4 Fahrberechtigung, Führerscheinvalidierung

(1) Zur Übernahme und Führung von wuddi Fahrzeugen sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die

a)    ein Mindestalter von 18 Jahren vollendet haben und in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines PKW sind – für bestimmte Fahrzeugmodelle gilt ein höheres Mindestalter, das in der wuddi App angezeigt wird;

b)    die ihre gültige Fahrerlaubnis während der Miete bei sich tragen und alle darin ggf. enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen; und

c)    über ein gem. § 4 (3) freigeschaltetes Zugangsmittel verfügen.

(2)   Kunden, die natürliche Personen sind, müssen vor Abschluss von Einzelmietverträgen zur Validierung ihrer Identität und Fahrerlaubnis durch geeignete Ausweisdokumente (Führerschein und Identitätsnachweis mit Lichtbild sowie Selfie mit Führerschein) über den Upload in der wuddi App nachweisen. Sind Sie Verbraucher, steht Ihnen das Recht zu, Ihre auf Abschluss des Validierungsvertrages gerichtete Willenserklärung zu widerrufen (siehe dazu die Widerrufsbelehrung unter § 20).

(3)   Nach erfolgreicher Validierung der Fahrerlaubnis schaltet wuddi die Zugangsmittel des Kunden für maximal sechsunddreißig (36) Monate frei. Um die Zugangsmittel des Kunden für einen weiteren Zeitraum von sechsunddreißig (36) Monaten freizuschalten, hat der Kunde einen online Validierungsprozess zu durchlaufen, um die Gültigkeit seiner Fahrerlaubnis nachzuweisen. Bei Nicht-EU/-EWR Führerscheinen wird das Zugangsmittel für maximal sechs (6) Monate nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland freigeschaltet. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten fahren lassen. Voraussetzung ist, dass dieser ebenfalls registrierter Kunde mit verifiziertem Führerschein bei wuddi ist. Der Teilnehmer ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrtüchtigkeit des Dritten zu überprüfen. Ansonsten darf das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet der Teilnehmer für alle Kosten und Schäden, die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat.

(4)   Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung für wuddi Fahrzeuge für die Dauer des Verlustes oder Entzuges. Dasselbe gilt für die Dauer eines Fahrverbotes. Kunden haben die Entziehung oder Einschränkungen ihrer Fahrerlaubnis, wirksam werdende Fahrverbote oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme ihres Führerscheins unverzüglich an wuddi zu melden.

 
§ 5 Zugangsmittel (wuddi App)

(1)    Zugangsmittel für die wuddi Fahrzeuge ist die wuddi App.

(2)    Für die Nutzung der wuddi App als Zugangsmittel muss der Kunde über ein Mobiltelefon verfügen, das den technischen Anforderungen der wuddi App genügt. Es wird bei jedem Download der App automatisch geprüft, ob ein Mobiltelefon diese Anforderungen erfüllt, wuddi garantiert insofern keine Kompatibilität. Der Kunde selbst hat für die Möglichkeit der mobilen Datenkommunikation zu sorgen und trägt etwaige Kosten der Datenübertragung, die gegenüber seinem Mobilfunkprovider entstehen.

(3)    Es ist untersagt, ein Zugangsmittel mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren. Die Zuwiderhandlung und der Versuch führen unmittelbar zum Ausschluss von wuddi und der Kunde trägt die Kosten eines aus der Zuwiderhandlung ggf. resultierenden Schadens.

(4)    Während des Registrierungsprozesses erstellt der Kunde ein Passwort, das ihm Zugang zu vertraulichen Informationen und Funktionen im Internetportal sowie in der wuddi App verschafft

(z. B. wuddi Fahrzeuge buchen, Rechnungen einsehen, persönliche/firmenbezogene Daten einsehen/ändern). Weiterhin erstellt der Kunde einen persönlichen Sicherheitscode, mit deren Hilfe er sich im wuddi Fahrzeug bzw. in der wuddi App authentifizieren kann, um eine Fahrt anzutreten. Der Kunde verpflichtet sich, Passwort und Sicherheitscode strikt geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Insbesondere darf der Kunde Passwort und Sicherheitscode auf keinen Fall auf einem Zugangsmittel oder dessen Trägermedium vermerken, dort abspeichern oder in anderer Weise in der Nähe des Zugangsmittels aufbewahren. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort und den Sicherheitscode (letztere durch Kontaktieren des Kundenservices) unverzüglich zu ändern, falls Grund zu der Annahme besteht, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnten.

(5)    Der Kunde haftet für alle durch einen von ihm verschuldeten Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch ein Diebstahl, eine Beschädigung oder eine missbräuchliche Nutzung von wuddi Fahrzeugen ermöglicht wurde.

(6)    wuddi Sicherheitscode und Zugangsmittel sind getrennt aufzubewahren. Der Kunde haftet bei Zuwiderhandlung.

 
§ 6 Reservierung, Abschluss von Einzelmietverträgen

(1)     Registrierte und validierte Kunden können wuddi Fahrzeuge anmieten. Eine Nutzung ist nur für solche wuddi Fahrzeuge möglich, die in der wuddi App als verfügbar angezeigt werden.

(2)    Ein konkretes wuddi Fahrzeug kann unentgeltlich reserviert werden. Falls verfügbar, kann die Dauer der Reservierung in der App verlängert werden, wobei hierfür Kosten anfallen. Der Auftrag kann nur über die wuddi App erteilt werden. wuddi ist berechtigt, den Auftrag abzulehnen, wenn das konkrete Fahrzeug zur Erfüllung der Reservierungsanfrage nicht zur Verfügung steht.

(3)    Der Mietvertrag über die Nutzung eines wuddi Fahrzeugs wird abgeschlossen, indem der Kunde den Mietvorgang mit seinem Zugangsmittel startet und der Bordcomputer des wuddi Fahrzeugs diesen Mietvorgang durch das Öffnen der Zentralverriegelung bestätigt hat. Durch Eingabe des Sicherheitscodes in die wuddi App akzeptiert der Kunde die Miettarife. Der Kunde ist verpflichtet, das wuddi Fahrzeug vor Fahrtantritt auf sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen und diese über die wuddi App an wuddi zu melden. Bei schweren Schäden hat der Kunde ggf. telefonisch wuddi zu kontaktieren, um die Art und Schwere der Mängel, Schäden und/oder Verschmutzungen festzustellen. Um eine verursachergerechte Zuordnung des Mangels, Schadens und/oder der Verschmutzung zu ermöglichen, muss die Meldung zwingend vor Motorstart erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, vollständig und wahrheitsgetreu entsprechende Angaben zu machen. wuddi kann die Benutzung des wuddi Fahrzeuges untersagen, falls die Sicherheit der Fahrt beeinträchtigt erscheint.

(4)    wuddi ist berechtigt, bei Störungen des Nutzungsablaufes den Kunden auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunk-Nummer anzurufen. wuddi ist ferner berechtigt, eine weitere Nutzung des wuddi Fahrzeugs zu untersagen, falls ein vertragswidriges Verhalten (z. B. Verstoß gegen § 9) vermutet wird.

(5)    Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Einzelmietvertrages und endet, wenn der Kunde den Mietvorgang gemäß § 10 ordnungsgemäß beendet hat, oder wenn wuddi gemäß diesen AGB zur Beendigung der Miete berechtigt ist und die Miete einseitig beendet.

(6)    wuddi ist berechtigt, das wuddi Fahrzeug in Abstimmung mit dem Kunden jederzeit zurücknehmen und durch ein vergleichbares wuddi Fahrzeug zu ersetzen.

(7)    Seine Willenserklärung zum Abschluss des Einzelmietvertrages kann der Kunde nicht widerrufen.

 
§ 7 Buchung, Nutzung, Mietdauer

(1)     Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Grundgebühr gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung.

(2)     Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert werden. Steht dem Teilnehmer bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren.

(3)     Die Mietdauer ergibt sich aus der gebuchten Zeit bzw. aus dem Beginn der Buchungsdauer und der tatsächlichen Rückgabe, wenn die Rückgabe nach Ende der gebuchten Zeit erfolgt. Die Mietdauer wird pro angefangene Minute berechnet (angefangene Minuten werden als volle Minuten berechnet). Die Mindestmietdauer beträgt 15 Minuten. Erfolgt die Rückgabe vor der vereinbarten Buchungszeit, zahlt der Kunde 50 % des angefallenen Zeitpreises zwischen vereinbarter und tatsächlicher Rückgabezeit, sofern ihm nicht der Nachweis gelingt, dass wuddi ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist.

(4)     Der Teilnehmer darf die wuddi Fahrzeuge nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Die maximale Mietdauer beträgt 96 h. Eine Verlängerung bis zu 24 h des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist, sofern dem Teilnehmer nicht der Nachweis gelingt, dass wuddi ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist.

(5)     Sollte das Fahrzeug nicht fahrtüchtig sein, obwohl es als verfügbar gekennzeichnet war, wird dem Kunden kein Mietzins berechnet.

 
§ 8 Zahlung, Zahlungsverzug, Guthaben

(1)    Guthaben können in Form von Freiminuten oder einem Euro-Guthaben erworben oder im Rahmen von Vertriebsaktionen gewährt werden. Es gelten die jeweils gültigen Konditionen.

(2)    Erhält ein Kunde Guthaben, so wird dieses innerhalb von 3 Werktagen dem Guthaben-Konto gutgeschrieben. Der Kunde kann den aktuellen Stand seines Guthabens bzw. seiner Freiminuten jederzeit in der wuddi App einsehen. Nicht innerhalb der Gültigkeit des jeweiligen Guthabens bzw. der jeweiligen Freiminuten genutzte Kontingente verfallen ersatzlos.

(3)    Für Nutzungen, die nicht vom Guthaben auf dem Konto gedeckt sind, wird nach Ablauf der Abrechnungsperiode eine Rechnung erstellt und dem Kunden per E-Mail oder ggfs. in der wuddi App zum Download zur Verfügung gestellt.

(4)    Zahlungen als Privatkunde erfolgen nach der gewählten Zahlmethode. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein (Bank)Konto, über welches das Einzugs- oder (SEPA-) Lastschrift- verfahren läuft, oder ein sonstiges gewähltes Zahlungsmittel über eine ausreichende Deckung verfügt. Wird der eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Kunde diesen Umstand verschuldet, hat der Kunde die hieraus entstandenen Bankkosten zu bezahlen sowie in der Folge Mahnkosten laut aktuell gültiger Tarif- und Kostenordnung zu entrichtensofern ihm nicht der Nachweis gelingt, dass wuddi ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. wuddi behält sich das Recht vor, vom Kunden angegebene Zahlungsmittel abzulehnen und unter mehreren angegebenen Zahlungsmitteln das vom Kunden als Standardzahlungsmittel ausgewählte Zahlungsmittel abzuändern, worüber der Kunde gegebenenfalls im Voraus informiert wird.

(5)    Zahlungen als Firmenkunde erfolgen per Überweisung oder per Kreditkarte nach turnusmäßiger Rechnungsstellung.

(6)    Gegen die Ansprüche von wuddi kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

(7)    Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

 
§ 9 Abtretung, Einzugsermächtigung und Pre-Notification

(1)    wuddi behält sich vor, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis abzutreten. Über eine entsprechende Abtretung wird der Kunde in der jeweiligen Rechnung verständigt. In diesem Fall kann der Kunde Zahlungen nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten, wobei wuddi weiterhin zuständig für allgemeine Kundenanfragen, Reklamationen etc. bleibt.

(2)    Der Kunde ermächtigt wuddi bzw. im Falle einer Abtretung der Forderung (§ 8 (1)) den Abtretungsempfänger widerruflich, die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte und gegen ihn bestehenden Schadensersatzforderungen (einschließlich Kosten) in Zusammenhang mit dem Einzelmietvertrag (bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung) per SEPA-Lastschrift zu Lasten des angegebenen Girokontos einzuziehen bzw. von der hinterlegten Kreditkarte oder einem sonstigen im wuddi Benutzerkonto hinterlegten Zahlungsmittel abzubuchen. In diesem Fall übermittelt wuddi die für die Durchführung der Forderungsabtretung erforderlichen Daten an den Abtretungsempfänger, der diese Daten nicht für andere Zwecke verarbeiten oder nutzen darf.

(3)    wuddi (oder bei einer Abtretung einer Forderung gemäß vorstehender Regelung der Abtretungsempfänger) wird SEPA-Lastschriften mindestens fünf Werktage vor Einzug dem Kunden ankündigen (Pre-Notification). Diese Ankündigungsfrist gilt für alle vereinbarten SEPA-Lastschriften in der Geschäftsbeziehung zwischen wuddi und dem Kunden.

 
§ 10 Allgemeine Pflichten des Kunden/Verbote

(1)    Sofern der Kunde nachfolgend verpflichtet wird, wuddi zu kontaktieren, so ist hierfür die in der wuddi App hinterlegte Telefonnummer zu verwenden.

(2)    Der Kunde ist verpflichtet:

a)    das genutzte wuddi Fahrzeug pfleglich und schonend zu behandeln, insbesondere die Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers sowie die Einfahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu beachten,

b)    Gewalt- und Unfallschäden oder grobe Verschmutzungen unverzüglich wuddi mitzuteilen,

c)    das wuddi Fahrzeug grundsätzlich gegen Diebstahl zu sichern (Fenster und Zentralverriegelung müssen verschlossen sein),

d)    bei längeren Fahrten den Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren,

e)    sicherzustellen, dass das wuddi Fahrzeug nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird,

f)     alle gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb des wuddi Fahrzeugs, insbesondere aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung, zu erfüllen, soweit sie nicht aufgrund dieses Vertrages von wuddi übernommen werden,

g)    im Falle des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett unverzüglich anzuhalten und die Service- Hotline zu kontaktieren, um abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann, sowie

h)    sicherzustellen, dass bei der Nutzung eines wuddi electric drive die Batterie bei Fahrtantritt ausreichende Kapazität aufweist, um die geplante Strecke durchführen zu können und ggf. den Ladevorgang ordnungsgemäß starten zu können.

(3)    Dem Kunden ist es untersagt:

a)    das wuddi Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰,

b)    mit Hilfe der Tankkarte andere Fahrzeuge zu betanken, als das wuddi Fahrzeug, dem die Tankkarte zugeordnet ist oder mit dem Ladekabel andere Fahrzeuge aufzuladen, als das wuddi Fahrzeug, dem das Ladekabel zugeordnet ist; mit der Tankkarte sind ausschließlich Westfalen Tankstellen, sowie die dazugehörigen Partner- Tankstellen Markant, Agip, Aral, Avia, OMV, Total zu verwenden; die Verwendung von Premium Kraftstoffen (z. B. V-Power) ist unzulässig. Bei einem Verstoß hiergegen können von dem Kunden die Kosten gemäß der Tarif- und Kostenordnung für die Bearbeitung fremder Tankbelege berechnet werden,

c)    den Beifahrerairbag zu deaktivieren, es sei denn, dies ist im Einklang mit § 9 (3) n) erforderlich, um Kinder oder Kleinkinder unter Verwendung einer erforderlichen Sitzerhöhung/Kindersitzvorrichtung zu befördern und/oder die Einhaltung der Herstellerhinweise zum Thema Montage von Babyschalen zu gewährleisten,

d)    das wuddi Fahrzeug für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen oder Rennen jeder Art zu verwenden,

e)    das wuddi Fahrzeug für Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder zur

gewerblichen Mitnahme von Personen oder für gewerbliche Transporte (z.B. Kurierfahrten, Pizzalieferung) zu verwenden,

f)     das wuddi Fahrzeug für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, zu verwenden,

g)    mit dem wuddi Fahrzeug Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten,

h)    das wuddi Fahrzeug für die Begehung von Straftaten zu verwenden,

i)     im wuddi Fahrzeug zu rauchen bzw. Mitfahrern das Rauchen zu gestatten,

j)     Tiere mit in das Fahrzeug zu nehmen, es sei denn, sie befinden sich in einem geschlossenen Käfig, der sicher im Kofferraum untergebracht ist,

k)    das wuddi Fahrzeug grob zu verschmutzen oder Abfälle irgendwelcher Art im wuddi Fahrzeug zurückzulassen,

l)     mehr als die gemäß Fahrzeugzulassung erlaubte Anzahl von Fahrzeuginsassen zu befördern,

m)  eigenmächtig Reparaturen oder irgendwelche Umbauten am wuddi Fahrzeug auszuführen oder ausführen zu lassen,

n)    Kinder oder Kleinkinder ohne Verwendung einer erforderliche Sitzerhöhung/Kindersitzvorrichtung zu befördern. Der Kunde hat sämtliche Herstellerhinweise zum Thema Montage von Babyschalen zu befolgen, sowie

o)    mit dem wuddi Fahrzeug Fahrten ins Ausland außerhalb der Niederlande, Belgien oder Luxemburg zu unternehmen.

(4)    Der Kunde ist verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 € für jeden Verstoß gegen § 10 (3) o) und in Höhe von 50 € für jeden anderen Verstoß gegen diesen § 10 (3) zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden sowie der Ausschluss oder etwaige Einschränkungen des Versicherungsschutzes aufgrund von Obliegenheits- oder Pflichtverletzungen bleiben hiervon unberührt. Gezahlte Vertragsstrafen sind jedoch auf entsprechende Schäden anzurechnen.

(5)    Der Kunde hat im Interesse der Umwelt, der Allgemeinheit und der anderen Kunden auf eine umweltschonende und kraftstoffsparende Fahrweise zu achten.

 
§ 11 Mietende

(1) Möchte der Kunde einen Mietvorgang beenden (und damit den Einzelmietvertrag kündigen), so ist er verpflichtet:

a)    das Fahrzeug bis zum Ende des Buchungszeitraums ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug innen sauber, mit mind. ¼ Tankinhalt sowie mit allen übergebenen Dokumenten und Ausstattungsgegenständen an seinem Stellplatz abgestellt wurde.

b)    das Fahrzeug am Anmietort an seinem definierten Stellplatz abzustellen. Elektrofahrzeuge sind an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel anzuschließen. Jeder Verstoß gegen Verkehrsregeln oder ggf. vom Eigentümer der Fläche angeordnete Verbote gehen zu Lasten des Kunden;

c)    Schlüssel, Tankkarte bzw. Ladekarte und ggf. Parkkarte in die dafür vorgesehene Halterung zurückzugeben;

d)    sich zu vergewissern, dass die Feststellbremse betätigt wurde, alle Fenster und Türen vollständig geschlossen und alle Lichter ausgeschaltet wurden; sowie

e)    sich zu vergewissern, dass keine Abfälle oder grobe Verschmutzungen im wuddi Fahrzeug zurückbleiben.

(2)    Wird der Mietvorgang mit einem wuddi electric drive Fahrzeug an einer wuddi Ladestation beendet, ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug auf einer dafür gekennzeichneten Fläche an einer Ladestation zu parken und den Ladevorgang in Gang zu setzen. Erst dann darf er die Beendigung des Mietvorgangs einleiten. § 10 (4) bleibt hierdurch unberührt.

(3)    Der Mietvorgang mit einem wuddi electric drive Fahrzeug, dessen Batterieleistung den im Fahrzeug am Ladestandsanzeiger angegebenen Wert unterschreitet, darf nur an einer wuddi Ladestation beendet werden. Über die Höhe und das Erreichen des Wertes wird der Kunde über einen Screen informiert. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug auf einer dafür gekennzeichneten Fläche an einer Ladestation zu parken und den Ladevorgang in Gang zu setzen. Erst dann darf er die Beendigung des Mietvorgangs einleiten. § 10 (4) bleibt hierdurch unberührt.

(4)    Die Beendigung eines Mietvorgangs wird automatisch bei Abstellen des Fahrzeugs eingeleitet, wenn der Schlüssel, die Park-, Tank- und Ladekarte in die dafür vorgesehene Halterung zurückgegeben wurden und die Fenster und Türen verschlossen sind (vgl. § 10 (1)). Zudem kann der Kunde die Miete über sein Zugangsmittel beenden. Soweit das wuddi Fahrzeug die Beendigung des Mietvorgangs durch Schließen der Zentralverriegelung bestätigt, ist die Miete tatsächlich beendet. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beendigung der Miete vollständig abgeschlossen ist, bevor der Kunde das Fahrzeug zurücklässt. Verlässt der Kunde das wuddi Fahrzeug, obwohl der Mietvorgang nicht beendet ist, so läuft die Miete zu Lasten des Kunden weiter.

(5)    Kann der Mietvorgang nicht beendet werden, ist der Kunde in der Pflicht, dies umgehend der Service-Hotline zu melden und am Fahrzeug zu verbleiben, bis die weitere Vorgehensweise von wuddi entschieden wurde. Zusätzlich entstehende Mietkosten werden nach der Prüfung durch wuddi rückerstattet, wenn kein Kundenverschulden vorliegt. Ein Kundenverschulden liegt z.B. vor, wenn das wuddi Fahrzeug eine Beendigung der Miete nicht zulässt, weil Tankkarte bzw. Ladekarte oder Fahrzeugschlüssel nicht im Fahrzeug sind, oder die Türen nicht geschlossen sind.

(6)    Sofern der Kunde Fahrzeugschlüssel oder Tankkarte bzw. Ladekarte bei Beendigung des Mietvorgangs nicht mit dem wuddi Fahrzeug zurückgibt, hat er das vollständige Zubehör spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Beendigung des Mietvorgangs an wuddi zurückzugeben.

(7)    Im Falle eines Unfalls, durch den das Fahrzeug nicht mehr fortbewegt werden kann, endet die Miete spätestens mit der Übergabe des Fahrzeugs an das Abschleppunternehmen.

 
§ 12 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten und Reparaturen; Verkehrsverstöße; Betrugsverdacht

(1)    Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Fahrt auftreten, hat der Kunde unverzüglich telefonisch wuddi mitzuteilen. Dasselbe gilt für Unfälle, Schäden und Defekte, die das wuddi Fahrzeug bereits bei Mietbeginn aufweist, siehe § 6 (3).

(2)    Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Unfälle, an denen ein von ihm geführtes wuddi Fahrzeug beteiligt war, polizeilich aufgenommen werden. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme, hat der Kunde dies unverzüglich telefonisch der Service- Hotline mitzuteilen und gegebenenfalls nachzuweisen. In einem solchen Fall hat der Kunde die weitere Vorgangsweise mit wuddi abzustimmen und dessen Instruktionen Folge zu leisten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem

a)    die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, wuddi davon gemäß diesem § 12 (2) informiert wurde), und

b)    nach Absprache mit wuddi ggf. Maßnahmen zur Beweis-sicherung und Schadenminderung ergriffen wurden, und

c)    das Fahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben, oder nach Absprache mit wuddi anderweitig sicher abgestellt worden ist bzw. durch den Kunden fortbewegt wurde.

(3)    Der Kunde darf im Falle von Unfällen, an denen ein von ihm geführtes wuddi Fahrzeug beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.

(4)    Unabhängig davon, ob ein Unfall, zu dessen Meldung der Kunde gegenüber wuddi verpflichtet ist, selbst- oder fremdverschuldet war, wird wuddi dem Kunden im Nachgang zur Meldung ein Formular zur Schadensmeldung zur Verfügung stellen. Dieses ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang vollständig ausgefüllt an wuddi zurück zu senden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Tag der Absendung des Formulars an wuddi.

(5)    Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem wuddi Fahrzeug stehen in jedem Fall wuddi zu. Sind derartige Leistungen an den Kunden geflossen, muss er sie unaufgefordert an wuddi weiterleiten.

(6)    Auf Verlangen von wuddi hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des wuddi Fahrzeugs mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.

 
§ 13 Versicherungsschutz

(1)    Das wuddi Fahrzeug ist haftpflichtversichert. Darüber hinaus besteht eine Haftungsbegrenzung für Schäden am wuddi Fahrzeug zugunsten des Kunden gemäß der folgenden Bestimmungen. Daraus folgt eine Haftungsbegrenzung für Schäden am wuddi Fahrzeug zugunsten des Kunden, die einem Vollkaskoschutz inklusive Teilkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, entspricht. Begünstigter der Haftungsbegrenzung ist nur der berechtigte Kunde.

(2)    Wird das wuddi Fahrzeug während der Nutzungszeit des Kunden beschädigt oder verursacht der Kunde einen Schaden am wuddi Fahrzeug, ist die Haftung des Kunden für Schäden am wuddi Fahrzeug beschränkt auf eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € (Teilkaskoschutz) bis zu 300 € (Vollkaskoschutz) bei Fahrzeugen der Kategorie small (z.B. smart, Renault Zoe, etc.) und bis zu 500 € bei Fahrzeugen der Kategorie Medium (z.B. Mercedes-Benz A-Klasse, etc.). Soweit verfügbar kann die maximale Selbstbeteiligung durch Buchung der entsprechenden Option auf 0 € reduziert werden.

(3)    Die vorgenannte Versicherung und die vorgenannte Haftungsbegrenzung sind, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, deckungsgleich mit den aktuellen AKB der LVM (nachfolgend „AKB“ genannt).

(4)    Die Haftungsbegrenzung für Schäden am wuddi Fahrzeug zugunsten des Kunden gilt nicht, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich herbeiführt.

(5)    Führt der Kunde den Schaden grob fahrlässig herbei, ist die Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden gegenüber wuddi nicht durch den Betrag der Selbstbeteiligung beschränkt, sondern übersteigt diesen Betrag um denjenigen Betrag, um den der Versicherer seine Leistung an wuddi gemäß § 81 Abs. 2 VVG kürzt.

(6)    Verletzt der Kunde eine andere Verpflichtung und führt dies zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung, entfällt der Versicherungsschutz gemäß § 12 (1). Im Falle einer Teilfreigabe gilt der Versicherungsschutz nach § 12 (1) nur in verminderter Höhe. Die Haftungsbeschränkung auf die Selbstbeteiligung gilt in einem solchen Fall nicht. Stattdessen gilt bei vorsätzlicher Schadensverursachung keine Haftungsbeschränkung zugunsten Kunden; bei grob fahrlässiger Schadensverursachung durch den Kunden gilt die Haftungsbeschränkung des Kunden, soweit der Versicherer die Zahlung an wuddi gemäß § 28 Abs. 2 VVG mindert, ohne jedoch den Betrag der Selbstbeteiligung zu unterschreiten.

(7)    Führt ein Verstoß des Kunden gegen die in diesem Vertrag geregelten Pflichten dazu, dass der Versicherer wuddi in Regress nehmen kann, kann wuddi in gleichem Umfang den Kunden in Regress nehmen.

 
§ 14 Haftung von wuddi

(1)    wuddi haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von wuddi oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

(2)    Für einfache Fahrlässigkeit haftet wuddi nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Regelungen dieses § 13 (2) gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von wuddi.

(3)    Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

 
§ 15 Haftung des Kunden, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss

(1)    Der Kunde haftet gegenüber wuddi für Schäden, die er verschuldet hat. Dies beinhaltet insbesondere Verstöße gegen § 10, die Entwendung, Beschädigung oder den Verlust des wuddi Fahrzeugs sowie Schlüssel und Zubehör (inkl. Park-/Tankkarte und Ladekabel). Im Falle der Haftung des Kunden ohne Versicherungsschutz der Fahrzeugversicherung, stellt der Kunde wuddi von Forderungen Dritter frei.

(2)    Bei einem selbstverschuldeten Unfall erstreckt sich die Haftung des Kunden bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung auch auf die Schadennebenkosten, wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, zusätzliche Verwaltungskosten.

(3)    Der Kunde ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die mit wuddi Fahrzeugen begangen werden, haftbar. Er kommt für alle daraus entstehende Kosten auf und stellt wuddi vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei. Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen (Verwarnungen, Gebühren, Bußgelder, etc.) hat der Kunde für jeden Vorgang eine Kostenpauschale an wuddi zu bezahlen. Die Höhe der Kostenpauschale ergibt sich aus der jeweils geltenden Tarif- und Kostenordnung.

(4)    Sollte aufgrund eines Verstoßes gegen § 10 ein Umparken durch wuddi erforderlich sein oder ein Abschleppdienst durch einen Dritten beauftragt werden, wird der Kunde für diese Leistung und zusätzlichen Kosten gemäß aktueller Tarif- und Kostenordnung belastet.

Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 €, wenn er das wuddi Fahrzeug einem nicht Fahrberechtigten überlässt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. Gezahlte Vertragsstrafen sind jedoch auf entsprechende Schäden anzurechnen.

(5)    Sämtliche zusätzlichen Kostenpauschalen werden nicht erhoben, soweit der Kunde nachweist, dass er für die Kosten nicht verantwortlich ist, dass keine Kosten entstanden sind bzw. der tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind als die Kostenpauschale.

 
§ 16 Kündigung, Beendigung des Rahmenvertrags

1)      Der Rahmennutzungsvertrag kann sowohl vom Teilnehmer als auch von wuddi mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

2)      Unberührt hiervon bleibt das Recht, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. wuddi kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Kunde

a)      ein Verbraucher ist und mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist;

b)      seine Zahlungen allgemein einstellt;

c)      eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Rahmenvertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und mit fälligen Zahlungen in Verzug ist;

d)      bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb wuddi die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist;

e)      trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt.

f)       unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist;

g)      seine Kundenlogin-Daten (wuddi Benutzername, wuddi Passwort und wuddi Sicherheitscode) an eine andere Person weitergegeben hat.

3)      Im Falle einer fristlosen Kündigung durch wuddi wird der Zugang zu wuddi Fahrzeugen mit Zugang der Kündigung unmittelbar gesperrt.

4)      Wurde der Rahmenvertrag oder der Einzelmietvertrag gemäß obigem Abschnitt außerordentlich gekündigt, so hat wuddi insbesondere folgende Rechte:

a)    Anspruch auf sofortige Herausgabe des vom Kunden gerade genutzten wuddi Fahrzeugs. Gibt der Kunde das wuddi Fahrzeug nicht unverzüglich zurück, so ist wuddi berechtigt, das wuddi Fahrzeug auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen;

b)    Anspruch auf die Mietrate bis zur Rückgabe des wuddi Fahrzeugs;

c)    Anspruch auf Schadenersatz. Als Schadenersatz wird wuddi dem Kunden den konkreten Schaden in Rechnung stellen.

 
§ 17 Einschlägige Verhaltenskodizes

Wir beachten unsere Datenschutzerklärung, die Sie jederzeit auf www.wuddi.de/datenschutz.html abrufen können.

 
§ 18 Allgemeine Bestimmungen

(1)    Der Rahmenvertrag, der Validierungsvertrag und die Einzelmietverträge unterliegen deutschem Recht.

(2)    Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Münster (Deutschland) ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag, dem Validierungsvertrag und/oder den Einzelmietverträgen. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3)    Der Kunde darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus vorstehenden Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von wuddi auf Dritte übertragen.

(4)    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht..

(5)    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 
§ 19 Kundendienst / Beschwerden

(1)    Der Kunde kann sich bei Fragen, Anmerkungen, Beschwerden sowie zur Abgabe sonstiger Erklärungen per Brief, Telefon oder E-Mail an die oben in § 1 (1) genannten Kontaktdaten wenden.

(2)    Darüber hinaus ist wuddi nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 
§ 20 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nur hinsichtlich des Validierungsvertrages (§ 1 (2), § 4 (2)) nach folgender Maßgabe zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (wuddi GmbH, Rösnerstraße 8, 48155 Münster, Telefonnummer:025171830, E-Mail-Adresse: info@wuddi.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt auch dann, wenn wuddi die Validierungsleistung vollständig erbracht hat und mit dieser erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrücklich Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Validierungsvertrags durch wuddi verliert.

 
Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An wuddi, Rösnerstraße 8, 48155 Münster, E-Mail-Adresse: info@wuddi.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

–       Bestellt am (*)/erhalten am (*) ____________________________________

–       Name des/der Verbraucher(s) ____________________________________

–       Anschrift des/der Verbraucher(s) _________________________________

–       Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

______________________________________________________________________

Datum ______________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Sie können sich das Muster-Widerrufsformular hier als PDF herunterladen.